Betriebssportgemeinschaft
der Kreisverwaltung Kleve e.V.

Mitgliedschaft

Mitglied werden ist nicht schwer ...
Mitglied werden kann JEDER, auch wenn man nicht bei der Kreisverwaltung beschäftigt ist! In der Tat sind viele Mitglieder der BSG KV Kleve nicht bei der  Kreisverwaltung beschäftigt.

Vorher mal reinschnuppern ist selbstverständlich möglich, aber sprechen sie dies möglichst vorher mit den Gruppenleiter*innen ab. Wer Badminton ausprobieren möchte, kann beim Gruppenleiter auch einen Schläger ausleihen (bitte mit dem Gruppenleiter absprechen); Bälle werden vom Verein gestellt.
Wer dauerhaft teilnehmen möchte, sollte sich schon wg. des Versicherungsschutzes bei Unfällen baldmöglichst anmelden!


Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 22 Euro (ab 01.01.2025; vorher 20,00 Euro) und berechtigt zur Teilnahme an allen Gruppen.
Familienermäßigungen o.ä. gibt es angesichts des ohnehin minimalen Beitrags nicht. Näheres ist der Vereinssatzung zu entnehmen.
Zu den Kündigungsfristen sh. unten.


Antrag
Da der Mitgliedsantrag persönlich unterschrieben werden muss, bitten wir, diesen uns möglichst nicht Online zuzusenden, sondern ihn entweder an unsere Postadresse zu senden (sh. Kontakt) oder beim Gruppenleiter abzugeben. Minderjährige müssen diesen von den Eltern unterschreiben lassen !!!

Wir bitten freundlichst darum, dem Einzug des Jahresbeitrages per Lastschriftverfahren zuzustimmen (s. Anlage zum Antrag), da dies für uns erheblich weniger Aufwand bedeutet.

Außerdem freuen wir uns über jeden, der uns netterweise seine Email-Adresse überlässt, damit wir Einladungen u.ä. per Email versenden können. Das spart Porto und schont die Umwelt. Selbstverständlich verwenden wir die Mail-Adresse ausschließlich Mitteilungen des Vereins und geben diese nicht an Dritte weiter (siehe dazu auch Datenschutzhinweise zum Antrag).

Antragsformular (inkl. Datenschutzhinweisen und Formular zum Lastschrifteinzug)
BSG Antragsformular 2018.pdf (251KB)
Antragsformular (inkl. Datenschutzhinweisen und Formular zum Lastschrifteinzug)
BSG Antragsformular 2018.pdf (251KB)


 

 


Änderung bei Name, Adresse oder Konto ??
Immer her damit ! Dies kann per Brief oder E-Mail erledigt werden: Kontakt
Änderungen zur Kontoverbindung sollten aber sicherheitshalber per Brief mitgeteilt werden !



Wenn's denn sein muss....: Abmeldung

Sie bedarf keiner besonderen Formulierung oder Begründung, muss wie der Antrag schriftlich erfolgen (siehe auch Satzung) und ist an unsere Postadresse zu senden. Kündigungen werden gemäß der Satzung generell zum Jahresende wirksam und sind für das lfd. Jahr bis spätestens 31.12. des Jahres (postalischer Zugang !) einzureichen (s. a. § 2 der Satzung).